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Hier finden Sie alle wichtigen Fakten und Informationen rund um den Führerschein. Weitere häufig gestellte Fragen finden sie unter unseren FAQ.


Was sie benötigen für Ihren Führerschein!

Damit Sie auch wissen was Sie alles benötigen um sich für den Führerschein anzumelden, geben wir Ihnen hier eine kleine Liste an die Hand.


Personalausweis / bzw. Reisepass

Passbild

Sehtest beim Optiker

Erste Hilfe Bescheinigung

Antragsgebühr (abhäng von der jeweiligenFührerscheinstelle)



Erste Hilfe Kurs

Um den Führerschein zu erwerben benötigen Sie eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, sprich Sie müssen einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben.


Berufskraftfahrerweiterbildung (BKrFQG)

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.
( EU - Richtlinie 2003/59/EG )

Bis zum 09.09.2013 müssen Kraftfahrer der Klassen D, DE und zum 09.09.2014 Kraftfahrer der Klassen C, CE die Teilnahme an einer Weiterbildung über 35 Stunden vorweisen.

Unsere Fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für die Ausbildung und Weiterbildung von Kraftfahrer und Berufskraftfahrer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D und DE. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen zu je 420 min und wird nach Absprache in unseren Räumen durchgeführt.


Punkteabbau Seminar (ASP)



Das Aufbauseminar für Punkteauffällige ist für Kraftfahrer ab einem Punktestand von 13 Punkten Pflicht. Liegt der Punktestand des Fahrers in Flensburg unter 13 Punkten, so kann dieser das Punkteabbauseminar zur Minderung von Punkten nutzen. Ziel des Punkteabbauseminars ist der Aufbau verkehrsgerechter Einstellungen und Verhaltensweisen, um künftig sicher und ohne Auffälligkeiten am Strassenverkehr teilzunehmen. Das Seminar umfasst vier Sitzungen à 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt. Die Teilnahme an allen vier Sitzungen ist Pflicht!


Fahrerlaubnis auf Probe (ASF)

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese gemäß § 2a StVG für eine Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Dies gilt nicht für Fahrerlaubnisse der Klassen L, M und T (hier wird sofort eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt). Erwirbt der Fahrerlaubnisinhaber zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse, so wird diese ohne die Auflage einer Probezeit erteilt.


Autofahren mit 17

Nach bestandener Prüfung ist das Autofahren bereits mit 17 Jahren möglich, eine Bestimmung hierbei ist allerdings, dass eine Begleitperson bei jeder Fahrt anwesend ist. Diese Begleitperson muss bei der Antragstellung mit angegeben werden, hier können aber auch mehrere Personen genannt werden. Die Führerscheinklasse B beinhaltet automatisch die Klassen M, L und S, mit denen auch ohne Begleitung gefahren werden kann, da das Mindestalter schon erreicht ist. Eine oder mehrere Begleitpersonen müssen aber folgende Kriterien erfüllen:
-Mindestalter 30 Jahre
-5 Jahre ununterbrochene Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
-max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
-die Begleitperson muss während der fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben


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