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Es gibt unterschiedliche Fahrzeugklassen in denen man unter bestimmten Veraussetzungen seinen Führerschein erwerben kann.


Dazu zählen:

B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
mitführen eines Anhängers
bis 750 kg Gesamtmasse
BE
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
Anhängerführerschein

Klasse A unbeschränkt
Mindestalter: 25 Jahre
Krafträder
mit Beiwagen möglich
Klasse A beschränkt
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder
eingeschränkte Geschwindigkeit
bis max 25 kW (34 PS)
nach 2 Jahren Aufhebung der
eingeschränkten Geschwindigkeit
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder
max 80 km/h bei unter 18 jährigen
Klasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder
Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 45 Km/h

C1
Mindestalter:
18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 7,5 t
zzgl. Anhänger mit 750 kg
C1E
Mindestalter:
18 Jahre
schwere Anhänger
12 t max
C
Mindestalter:
18 bzw. 21 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer
Gesamtmasse von 3500 kg
CE
Mindestalter:
18 bzw. 21 Jahre
schwerer Anhänger mit einer Gesamtmasse
von 750 kg
fahren von Sattelfahrzeugen

D
.....
DE
.....
D1
......
D1E
......

Übergangsregelungen

Wenn Sie heute schon den Führerschein der Klasse 3 haben dürfen Sie Fahrzeuge der neuen Klassen C1 bzw. C1E fahren. Sie müssen Ihren Führerschein nicht umschreiben lassen Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1,C1E, L und M unbefristet erteilt Wenn Sie allerdings Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen ( >12t zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens an Ihrem 50. Geburtstag in die neue Klasse CE beschränkt auf leichte Kombinationen umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand.


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