Es gibt unterschiedliche Fahrzeugklassen in denen man unter bestimmten Veraussetzungen seinen Führerschein erwerben kann.
Dazu zählen:
B Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mitführen eines Anhängers bis 750 kg Gesamtmasse
BE Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Anhängerführerschein
Klasse A unbeschränkt Mindestalter: 25 Jahre Krafträder mit Beiwagen möglich
Klasse A beschränkt Mindestalter: 18 Jahre Krafträder eingeschränkte Geschwindigkeit bis max 25 kW (34 PS) nach 2 Jahren Aufhebung der eingeschränkten Geschwindigkeit
Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre Leichtkrafträder max 80 km/h bei unter 18 jährigen
Klasse M Mindestalter: 16 Jahre Kleinkrafträder Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 Km/h
C1 Mindestalter: 18 Jahre Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zzgl. Anhänger mit 750 kg
C1E Mindestalter: 18 Jahre schwere Anhänger 12 t max
C Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3500 kg
CE Mindestalter: 18 bzw. 21 Jahre schwerer Anhänger mit einer Gesamtmasse von 750 kg fahren von Sattelfahrzeugen
D .....
DE .....
D1 ......
D1E ......
Übergangsregelungen
Wenn Sie heute schon den Führerschein der Klasse 3 haben dürfen Sie Fahrzeuge der neuen Klassen C1 bzw. C1E fahren. Sie müssen Ihren Führerschein nicht umschreiben lassen Wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1,C1E, L und M unbefristet erteilt Wenn Sie allerdings Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen ( >12t zG*) müssen Sie Ihren Führerschein spätestens an Ihrem 50. Geburtstag in die neue Klasse CE beschränkt auf leichte Kombinationen umtauschen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand.